Ärzte Zeitung, 14.02.2002
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Auch nach Masern-Kontakt ist eine Impfung noch sinnvoll
Robert-Koch-Institut gibt neue Ratschläge bei Ausbrüchen
BERLIN (eis). Was ist bei einem Masern-Ausbruch zu tun? Tips hierzu hat das Robert-Koch-Institut (RKI) in seinem aktualisierten Merkblatt "Masern" zusammengestellt.
Zwar sind Masern durch die Impfung insgesamt deutlich zurückgegangen, doch immer wieder kommt es bei uns zu weiträumigen Ausbrüchen. So wurden im vergangenen Jahr in Deutschland 5780 Masernkranke gemeldet. Die Zahl der tatsächlichen Erkrankungen schätzt das RKI bei der jetzigen Immunitätslage jedoch auf 20 000 bis 80 000 jährlich (Epid Bull 6, 2002, 41).
Wichtigstes Mittel, um Ausbrüche zu verhindern oder einzudämmen, ist die Impfung. Mit den verfügbaren Impfstoffen werden etwa 90 Prozent der Impflinge vor Masern geschützt. Die erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) wird nach vollendetem ersten Lebensjahr empfohlen, die zweite Impfung neuerdings bereits im Alter von 15 bis 23 Monaten; es kann schon vier Wochen nach der ersten Dosis geimpft werden.
Die zweite Impfung ist keine Auffrischimpfung, sie soll Impfversagern eine zweite Chance für den Schutz bieten, betont das RKI. Erkranken Kinder oder Erwachsene an Masern, dann dürfen sie erst nach Abklingen der Symptome und frühestens fünf Tage nach Exanthem-Ausbruch wieder eine Schule, einen Kindergarten oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Tritt in einer Familie oder Wohngemeinschaft Masern auf, dann dürfen Ungeimpfte 14 Tage in keine Gemeinschaftseinrichtung.
Nach Kontakt zu einem Masernkranken können ungeimpfte Personen binnen drei Tagen mit der Impfung noch geschützt werden. Bei abwehrgeschwächten oder chronisch kranken Kindern ist auch eine passive Immunisierung mit spezifischen Immunglobulinen zwei bis drei Tage nach einem Kontakt möglich.
Bei einem Ausbruch in einer Schule sollten empfängliche Personen andere Gemeinschaften meiden (Sportvereine, Schulfeste, Klassenfahrten). Es bleibt Gesundheitsbehörden zudem vorbehalten, ungeimpfte Kinder während der Inkubationszeit von 14 Tagen vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung auszuschließen.
Das Merkblatt kann abgerufen werden unter www.rki.de/INFEKT/EPIBULL/EPI.HTM (Heft 6, 2002 anklicken!)